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Änderungen bei 0180er Rufnummern
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Dienstag, 02. März 2010
(kk) Ab dem 1. März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für (0)180er Rufnummern. Insbesondere werden preisliche Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf (0)180er Rufnummern kosten ab dem 1. März 2010 maximal 42 ct/min. Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. Ferner heißen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr „Geteilte-Kosten-Dienste", sondern „Service-Dienste". Weitere Informationen sowie Formulierungsvorschläge für gesetzeskonforme Preisangaben sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden. |