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Deutsche Telekom beantragt Entgelte für Glasfaserinfrastruktur
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Montag, 18. Januar 2010
(ws) Die Deutsche Telekom hat bei der Bundesnetzagentur die Anordnung der Entgelte für die Nutzung von drei Bausteinen ihrer Glasfaserinfrastruktur beantragt: den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanalanlagen und zu unbeschalteten Glasfasern.
Den Zugang im Multifunktionsgehäuse bietet der Konzern dabei zu einem monatlichen Einheitspreis an. Telekommunikationsunternehmen, die Einbauplätze im Multifunktionsgehäuse nutzen, zahlen einen entsprechenden Anteil am Einheitspreis. Niek Jan van Damme, Vorstand Deutschland: „Wir haben ein einfaches, transparentes und faires Preismodell entwickelt. Das erleichtert unseren Wettbewerbern die Kalkulationen für ihre Breitbandinvestitionen. Deutschland braucht zweifellos mehr Glasfaserinfrastruktur, die jedoch auch durch die Wettbewerber aufgebaut werden muss.“
Die Bundesnetzagentur hatte im Dezember festgelegt, wie die Vorleistungsprodukte aussehen müssen; daran habe sich die Deutsche Telekom bei ihrer Preiskalkulation orientiert. Die Preise im Einzelnen:
- Überlassung für den Zugang im Multifunktionsgehäuse: Der Preis pro Monat beträgt insgesamt 173,32 €. Dieser Preis wird durch die Anzahl der Einbauplätze geteilt, die von Telekommunikationsunternehmen genutzt werden (inklusive Deutsche Telekom). Maximal gibt es vier Einbauplätze pro Multifunktionsgehäuse.
- Überlassung für den Zugang zu Kabelkanalanlagen: Monatlich 0,43 € pro genutztem Meter für ein Viertelrohr.
- Überlassung für den Zugang zu unbeschalteten Glasfasern: Nutzung von zwei Fasern für eine Strecke ab dem Hauptverteiler pauschal 353,96 € pro Monat.
„Entscheidend wird am Ende sein, dass die Preisgestaltung der Bundesnetzagentur noch ausreichend Anreize für den weiteren Netzausbau setzt. Kein Unternehmen wird in zusätzliche Infrastruktur investieren, wenn die Nutzung unserer Netze zu billig ist. Durch zu niedrige Entgelte würde zudem auch die Glasfaserinfrastruktur entwertet, die von mittelständischen Unternehmen bereits errichtet wurde“, so N. J. van Damme. |